Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Was sind Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)?

Selbstverständlich erhält jeder Krankenversicherte alle Leistungen, die zur Heilung von Krankheiten notwendig sind. Auch werden eine Reihe von Vorsorgeleistungen zur Vorbeugung oder frühen Erkennung von Krankheiten angeboten.

Dennoch gibt es darüber hinaus Leistungen, die aus ärztlicher Sicht sinnvoll und empfehlenswert sind, aber nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind. Diese können Sie im Rahmen Ihrer persönlichen Vorsorge als „Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) selbst bei Ihrem behandelnden Arzt in Auftrag geben.

Wir stellen Ihnen Laboruntersuchungen vor, die durch die Laborpartnerschaft Dr. Scholz & Partner angeboten werden und der Früherkennung von Krankheiten dienen. Eine frühzeitige Diagnose von Krankheiten steigert die Heilungschancen erheblich. Außerdem sinkt durch die Möglichkeit der modernen Präventionsmedizin im Allgemeinen auch der Heilungsaufwand und damit die Belastung durch die Behandlung für den Patienten. Zusätzlich kann die Vorsorge unter Umständen durch den gezielten Ausgleich von Mangelerscheinungen die Lebensqualität im Alter deutlich erhöhen.

Für wen sind Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sinnvoll?

So unterschiedlich die körperliche Konstitution jedes einzelnen Menschen ist, so unterschiedlich sind auch die Befindlichkeitsstörungen und die Vorstellungen von körperlichem Wohlbefinden. Lassen Sie sich daher von Ihrem Arzt beraten, welche Vorsorgeleistungen für Sie in Ihrer konkreten Lebenssituation sinnvoll und empfehlenswert sind. Pauschale Empfehlungen kann es nicht geben. So fallen beispielsweise Vorsorgeempfehlungen für Menschen mit einem familiär erhöhten Risiko für eine bestimmte Erkrankung anders aus als für Menschen, die möglicherweise an Übergewicht leiden oder rauchen oder vielleicht auch intensiv Sport treiben.

Wir stellen Ihnen im Folgenden Informationen über labormedizinische Vorsorge-untersuchungen zur Verfügung, die wir für Sie auf Anforderung durch Ihren behandelnden Arzt kostenpflichtig erbringen. Dabei beschränken wir uns auf die Untersuchungen, die nach dem heutigen Stand des Fachwissens und nach unserer ärztlichen Einschätzung sinnvolle Informationen über die körperliche Verfassung liefern und wenn nötig auch Möglichkeiten zum vorsorglichen Handeln eröffnen können.

Wie werden Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) angefordert und abgerechnet?

Nach Beratung und evtl. Untersuchungen durch Ihren behandelnden Arzt fordert dieser Laboratoriumsuntersuchungen als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) an.

Nach der Leistungserbringung erhalten Sie eine Selbstzahler-Rechnung durch die Laborpartnerschaft Dr. Scholz & Partner für die erbrachten Laboruntersuchungen neben der Rechnung durch Ihren behandelnden Arzt für Beratung und weitere ärztliche Leistungen. Entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgt durch uns die Rechnungslegung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Wir berechnen grundsätzlich nur den einfachen GOÄ-Preis ohne Steigerungsfaktoren.

Sollten mehrere Profile angefordert werden und es dabei zu Überschneidungen bei Untersuchungen kommen, werden wir grundsätzlich diese Untersuchungen nur einmal durchführen und berechnen.

Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen. Eine Kostenübernahme durch eine private Krankenversicherung oder im Beihilfeverfahren (z.B. Beamte) sollte im Einzelfall vor Inanspruchnahme abgeklärt werden.

Was passiert mit dem Untersuchungsbefund?

Den Untersuchungsbefund erhält der behandelnde Arzt, der auch die Untersuchungen angefordert hat. Dieser wird dann die Laborergebnisse mit Ihnen auswerten und bei evtl. auffälligen Befunden weitere Maßnahmen einleiten.
Seite druckenzum Seitenanfang
© copyright Labormedizinische Partnerschaft | created by HMS Multimedia