FAQ - Labor

 
FAQ - Frequently Asked Questions - zum Labor

Was ist eine Laborgemeinschaft?
Eine Laborgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von niedergelassenen Ärzten zur gemeinsamen rationellen Erbringung von Laboratoriumsuntersuchungen in einer Gemeinschaft, die gemeinsam die dazu erforderlichen Räume, Geräte, das Personal usw. nutzt.

Die Laborgemeinschaften haben üblicherweise die Rechtsform der Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts (GBR-Gesellschaft), d.h. die gleiche Rechtsform, wie sie die meisten Gemeinschaftspraxen haben. Da Laborgemeinschaften als ausgelagerter Praxisteil betrachtet werden, gelten Laboruntersuchungen, welche von Laborgemeinschaften bezogen wurden als persönlich erbracht und können somit abgerechnet werden.

Laborgemeinschaften sollen weder Gewinne noch Verluste machen. Diese werden den Mitgliedern der Laborgemeinschaften zugerechnet und bei diesen steuerlich berücksichtigt.

Was sind Höchstwerte?
Unter Höchstwerten versteht man einen höchstmöglich abzurechnenden EURO-Betrag für verschiedene Einzeluntersuchungen, welche unter einem Höchstwert zusammengefasst sind. Solche Höchstwerte existieren im EBM und in der GOÄ.

Daraus folgt, dass bei Bezug von Einzeluntersuchungen mit einem Höchstwert aus der Laborgemeinschaft der Arzt von der LG alle drei Parameter berechnet bekommt, gegenüber der KV aber nur den Höchstwert abrechnen kann. Im EBM Kapitel 32.2 gibt es z.B. einen Höchstwert für Gerinnungsuntersuchungen.
Im M-II Kapitel der GOÄ existiert ein Höchstwert für klinisch-chemische Untersuchungen.


Was sind der Wirtschaftlichkeitsbonus und fachgruppenspezifische Budgets?
Wirtschaftlichkeitsbonus:
Für die wirtschaftliche Erbringung von Laborleistungen gibt es einen Wirtschaftlichkeitsbonus (EBM-Abrechnungsziffer 32001), dessen Höhe sich aus der Zahl der abgerechneten Fälle und einer arztgruppenspezifischen Fallpunktzahl errechnet.

Fachgruppenspezifische EBM Kapitel 32.2-Budgets:
Das Labor - Budgets errechnet sich jeweils für ein Quartal aus dem Produkt der arztgruppenspezifischen Fallpunktzahl (je nach Fachrichtung) und der Anzahl der kurativ-ambulanten Fälle (Allgemeinversicherte und Rentner). Dieses Produkt ergibt die Gesamtpunktzahl. Die Gesamtpunktzahl multipliziert mit dem KV-Punktwert in Euro ergibt die Summe des EBM Kapitel 32.2-Laborbudgets pro Quartal in Euro.

Die Punktwerte betragen
für O I / O II - Leistungen: 26,6 Cent
für O III - Leistungen: 28,6 Cent

Eine Überschreitung dieses Budgets wird mit dem Wirtschaftlichkeitsbonus verrechnet. Sollte diese Verrechnung den Wirtschaftlichkeitsbonus überschreiten, wird dieser natürlich nicht ausgezahlt, weitere Folgen entstehen jedoch nicht.


Was sind indikationsbezogene Ausnahmeziffern?
Es gibt Indikationen, für die alle Laboruntersuchungen außerhalb des Laborbudgets durchgeführt werden können. Diese Fälle (Patienten) müssen Sie bei der Laboranforderung auf dem Überweisungsschein oder der LG-Karte sowie auch in Ihrer Quartalsabrechnung mit einer Ausnahmekennziffern kennzeichnen.

Die Ausnahmekennziffern sind in einem pdf-Dokument für Sie zusammen gestellt >>


Was versteht man unter Laborgrundgebühr?
Alle Ärzte erhielten neben ihrem Honorar für abgerechnete Laborleistungen pro Quartal zusätzlich eine arztgruppenspezifische, fallzahlabhängige Laborgrundgebühr für die mit dem Labor verbundenen Leistungen wie die Blutentnahme oder die Befundinterpretation ausbezahlt.

Die Laborgrundgebühr wird seit dem 01.01.2008 nicht mehr gezahlt!

Seite druckenzum Seitenanfang
© copyright Labormedizinische Partnerschaft | created by HMS Multimedia