Die Untersuchungsproben werden als Gefahrgut klassifiziert und unterliegen bezüglich der Verpackung und des Transportes gesetzlichen Regelungen, für deren Einhaltung immer der „Versender“, also die Arztpraxis verantwortlich ist. Das Labor stellt Ihnen geeignete Transportbehältnisse zur Verfügung, die diesen gesetzlichen Anforderungen genügen.
Bitte achten Sie darauf, dass die Probengefäße wie auch die Versandtüten immer fest verschlossen sind, um ein Auslaufen zu vermeiden!
Notfälle bitte dem Fahrdienst in Versandtüte mit Aufdruck „Notfall“ übergeben!
Als Labor der Schutzstufe 2 umfasst unser diagnostisches Programm Erreger der Risikogruppe 2.
Bei begründetem klinischen Verdacht auf Erreger der Risikogruppe 3 oder 4 können Sie Rücksprache mit dem Labor nehmen.
Welche Maßnahmen zum Versand der Proben in ein spezialisiertes Labor zu treffen sind, darüber gibt Ihnen das zuständige Gesundheitsamt oder erregerspezifische Referenzlabor Auskunft.
Ein Transport solcher Proben erfolgt nur durch autorisierte Transportunternehmen.
dazu gehören z.B.:
Mikroorganismen der Risikogruppen 3 und 4 | ||
Bakterien: | Pilze: | Parasiten: |
Viren: Filoviren (Marburg-, Ebola-Virus) Arenaviren (Lassa-, Junin-Virus u.a. Bunyaviren (Krim-Kongo-Virus u.a.) Flaviviren (Denque-, Gelbfieber-Virus) Venezuelanische Equine-Encephalitis-Viren * Das Infektionsrisiko für Arbeitnehmer ist begrenzt, da eine Infektion über den Luftweg normalerweise nicht erfolgen kann. Der Transport über den Kurierdienst und die Untersuchung solcher Proben darf in unserem Labor erfolgen. | ||