Anforderungsbelege

Probenkennzeichnung

Die Probenkennzeichnung und Zuordnung (zum Auftrag) erfolgt mittels Barcode.
Dies ist ein sehr sicheres und effektives Identifizierungssystem.
Der Barcode ist zusammengesetzt aus 12 Stellen, wobei die Stellen die folgenden Bedeutungen haben:

Stelle

1/ 2

3 - 6

7 - 10

11 / 12

Beispiel

90

1234

0123

 

Bedeutung

Kennung für
Labororganisation

Arztnummer

Patientennummer

Materialkennung

Je Auftrag und dazugehörigen Material (ien) ist eine Proben-ID zu vergeben.
Auf einem Barcode-Kärtchen befinden sich jeweils 6 Barcodes, 4 kleine Nummern-Kleber sowie ein Aufkleber mit Feld für Datum und Name.

Den „Serum“-Barcode bitte nur für Serumröhrchen verwenden, werden mehrere Röhrchen entnommen, für alle weiteren Röhrchen die kleinen Nummern-Kleber benutzen; handelt es sich um Funktionsteste, bitte zusätzlich mit Abnahmezeit oder Reihenfolge der Abnahme beschriften, so dass im Labor eine entsprechende Zuordnung möglich ist.

Den „EDTA“-Barcode bitte nur für EDTA-Röhrchen (auch für EDTA-Plasma) verwenden, werden mehrere Röhrchen entnommen, für alle weiteren Röhrchen die kleinen Nummern-Kleber benutzen.

Den „Citrat“-Barcode bitte nur für Citrat-Röhrchen (auch für Citrat-Plasma) verwenden, werden mehrere Röhrchen entnommen, für alle weiteren Röhrchen die kleinen Nummern-Kleber benutzen.

Den „HbA1c“-Barcode bitte nur für HbA1c-Hämolysate verwenden.

Den „Schein“-Barcode bitte nur für Anforderungsbeleg verwenden.

Den „Sonstiges“-Barcode bitte für alle anderen, hier nicht genannten Materialien wie Urin, Stuhl, Abstriche o.ä. verwenden.

Der Aufkleber mit Datums- und Namensfeld wird in vielen Praxen zur Dokumentation verwendet, er kann auch zur Kennzeichnung von Proben für blutgruppenserologische Untersuchungen genutzt werden.

Besonderheit der Probenkennzeichnung für blutgruppenserologische Untersuchungen:

Zusätzlich zum Barcode beschriften Sie die Röhrchen bitte mit Name, Vorname und Geburtsdatum des Patienten!

Anforderungsbelege

Folgende Anforderungsbelege/ Begleitscheine werden vom Labor zur Verfügung gestellt:

- Laborgemeinschafts-Karte
- Überweisungs-/ Abrechnungsschein (Muster 10) für Fachlabor-Untersuchungen
- Überweisungs-/ Abrechnungsschein (Muster 10) für bakteriologische Untersuchungen
- Untersuchungsauftrag für Laboratoriumsuntersuchungen für Privatpatienten/ Fachlabor
- Untersuchungsauftrag für Laboratoriumsuntersuchungen für Privatpatienten/ Bakteriologie
- Untersuchungsauftrag für Tierärztliche Untersuchungen
- Untersuchungsauftrag für Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
- Begleitschein Allergiediagnostik
- Begleitschein zum Tripletest
- Begleitschein zum Ersttrimester-Screening
- Begleitschein/ Patienteninformation zur Sammeluringewinnung
- Blutkultur-Anforderungsschein
- Material-Anforderungsbeleg der MSH

Welche Angaben muss ein Anforderungsbeleg enthalten?

Zur eindeutigen Zuordnung von Probe und Anforderungsbeleg versehen Sie bitte den Auftrag an der dafür markierten Stelle mit dem „Schein“-Barcode.
Bitte füllen Sie die Anforderungsbelege immer deutlich lesbar aus.

Auf der Laborgemeinschafts-Karte bitte neben den angeforderten Untersuchungen Angaben zum Geschlecht, zur Abrechnungsart, zur Notfälligkeit, Abnahmedatum und -zeit, evtl. der Patientenname und ggf. Hinweise zu Erkrankungen.

Die Felder sind mit einem nicht zu harten Bleistift zu markieren (nicht radieren, kein Kugelschreiber ).
Handschriftliche Ergänzungen können durch das Kartenlese-Gerät nicht gelesen werden und werden somit nicht berücksichtigt.

Muster 10-Belege und Untersuchungsaufträge für Privatpatienten müssen folgende Angaben
enthalten:

- Name, Vorname des Patienten (ggf. Geschlecht, falls aus Vornamen nicht ersichtlich),
- Geburtsdatum des Patienten
- Abnahmetag und -zeit
- angeforderte Untersuchungen
- Arztstempel und Unterschrift
- Bei Muster 10-Belegen vollständige Kassendaten des Patienten
- Bei Privatpatienten Rechnungsempfänger, ggf. dessen Adresse, Unterschrift des Patienten
(wenn Rechnungsempfänger)
- ggf. Hinweis auf Notfälligkeit

Bitte geben Sie uns auch zusätzliche Angaben zur (Verdachts-) Diagnose, zu therapeutischen Maßnahmen, ggf. zu Zyklustag, Schwangerschaft und -Schwangerschaftswoche, Zeitpunkt der Blutentnahme, Sammelmenge, Körpergröße und Gewicht des Patienten, Vorbefunden, Entnahmestelle, Hinweise auf Infektiösität, usw. Damit erleichtern Sie uns die Interpretation der Befunde bzw. eine exakte Zuordnung von Normwerten (besonders bei Zyklustag).

Für bakteriologische Untersuchungen sind Angaben zur evtl. Antibiose unerlässlich. Weiterhin sollten auch hier Krankheitssymptome, vor allem Fieber oder vorausgegangene Auslandsaufenthalte mitgeteilt werden.

Eilige oder Notfalluntersuchungen

Eilige Untersuchungen müssen auf dem Anforderungsbeleg markiert werden. Bitte teilen Sie uns hier auch mit, bis wann Sie den Befund benötigen.

Der Transport erfolgt in entsprechend gekennzeichneten Versandtüten. Damit wird sicher gestellt, dass die Proben vorrangig im Labor angenommen werden und beschleunigt analysiert werden.
Ebenso erfolgt eine unverzügliche Befundmitteilung per Fax oder Telefon.

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